ENTWURF
Teilnahmebedingungen zum
2. Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg
am 06. August 2022
Veranstaltung
Oldtimer-Treffen Hennef-Lichtenberg 2022
www.XYZ.de
Art der Veranstaltung
Das Oldtimertreffen ist eine markenübergreifende Oldtimerveranstaltung parallel zum Dorffest des Bürgerverein Lichtenberg e.V. (www.bv-lichtenberg.de) inklusive einer Ausfahrt (Orientierungsfahrt) durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg).
Veranstalter
Veranstalter-Initiative Oldtimer-Treffen Hennef [Frage: Wie werden wir von der Zurich-Versicherung bezeichnet? Diese Bezeichnung könnten wir hier übernehmen.]
Persönliche Mitglieder: Christian König, Andreas Otto, Thomas Schwabe, Marco Henrich, Dr. Matthias Alisch
Adresse Str. Hs-Nr. PLZ Ort [hier muss sich jemand aus dem Team bereiterklären, dass seine Adresse genutzt wird]
E-Mail: oldtimer-treffen-lichtenberg@gmx.de
Mobil-Tel.: 0179 / 4911928
Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (Namensschild, Polohemd oder Weste) gekennzeichnet. Den Anweisungen der Funktionsträger ist Folge zu leisten.
Genehmigung
Diese Veranstaltung wurde von der Stadt Hennef (Sieg), Amt für XYZ, unter dem Aktenzeichen XYZ, am XX.YY.2022 genehmigt.
Veranstaltungsort
Im Umfeld des Dorfplatzes gegenüber Uckerather Straße 72, 53773 Hennef (Sieg), Ortsteil Lichtenberg, sowie Ausfahrt durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg)
Termin und geplanter Ablauf
Samstag, 06. August 2022
12:00 Uhr: Eintreffen der Fahrzeuge am Dorfplatz Hennef-Lichtenberg
13:00 Uhr: Abfahrt zur Ausfahrt (Orientierungsfahrt) ab Dorfplatz Hennef-Lichtenberg;
Start im Abstand von 1 bis 2 Minuten16:00 Uhr: voraussichtliche Rückkehr / Ankunft am Zielort Dorfplatz Hennef-Lichtenberg
nach 16:00 Uhr: Zeit für Kaffee und Kuchen, Getränke, Grillgut etc. auf dem Dorffest des Bürgervereins Lichtenberg e.V.
17:30 Uhr: Preisverleihung an die Sieger der verschiedenen Preiskategorien
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Oldtimer-Liebhaber, die einen Pkw oder Motorrad besitzen, dessen gültiger KFZ-Schein das Jahr 1992 oder früher als Baujahr ausweist (d.h. 30 Jahre alt, sogenannte Oldtimer), sofern es sich um ein originales Fahrzeug handelt. Bei Nachbauten, Replicas, Rekreationen gilt das Baujahr der Herstellung. Alltagsfahrzeuge, Traktoren und Lkw sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen sind, ausreichend Versicherungsschutz besteht und uneingeschränkt verkehrssicher sind; zudem muss der/die Fahrer/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Fahrzeuge mit roter „07er“-Kennzeichen werden zur Veranstaltung zugelassen. Fahrzeuge mit Kurzzeit- und Händlerkennzeichen sind nicht zugelassen. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmer zu beachten. Es gelten während der Veranstaltung und auf der gesamten Strecke der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) uneingeschränkt die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere verweist der Veranstalter auf die Einhaltung der inner- und außerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits, das Mitführen von Warnwesten und Warndreieck sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Veranstaltung dient zu keiner Zeit der Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten.
Anmeldung / Nennung / Nenngeld / Zahlungsbedingungen / Rücktritt und Nichtteilnahme
Anmeldungen / Nennungen können nur schriftlich und vollständig auf dem dafür vorgesehenen Online-Formular unter www.XYZ.de als Bewerbung abgegeben werden. Das Nennformular ist vollständig auszufüllen. Die Nennbestätigung erfolgt soweit möglich mittels E-Mail. Wir bitten daher immer um Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Für aktuelle Informationen zur Veranstaltung verweisen wir auf die Event-Homepage www.XYZ.de.
Für Personen wird kein Teilnahmebeitrag bzw. kein sogenanntes Nenngeld erhoben. Für angemeldete Fahrzeuge, die am Gelände verbleiben und nicht an der Ausfahrt anlässlich des Oldtimer-Treffens teilnehmen, wird ebenfalls kein Nenngeld erhoben. Solche Fahrzeuge:
nehmen nur eingeschränkt an der Preisauslobung teil (näheres siehe Abschnitt „Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung“),
können keine bevorzugten, durch Ordner zugewiesene Park-/Abstellmöglichkeiten im Umfeld des Dorfplatzes Hennef-Lichtenberg nutzen.
Für jedes Fahrzeug, das anlässlich des Oldtimer-Treffens an der Ausfahrt durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg) teilnehmen soll, wird ein Nenngeld erhoben. Das Nenngeld beträgt 15,00 EUR pro Fahrzeug.
Die im Nenngeld eingeschlossenen Leistungen umfassen:
die Teilnahme mit einem Fahrzeug an der Veranstaltung inklusive Ausfahrt durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg),
bevorzugte, durch Ordner zugewiesene Park-/Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug im Umfeld des Dorfplatzes Hennef-Lichtenberg,
ein Verzehrgutschein im Wert von 10,00 EUR pro angemeldetes Fahrzeug – einzulösen nur während des Dorffestes des Bürgervereins Lichtenberg e.V. am 06.08.2022,
Teilnahme an einer erweiterten Preisauslobung (näheres siehe Abschnitt „Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung“).
Die Zahlung des Nenngeldes ist ohne Abzug umgehend vorzunehmen. Die Kontogutschrift muss spätestens am 04. August 2022 erfolgt sein.
Das Nenngeld ist mit eindeutiger Namensnennung des Fahrers einzuzahlen auf:
IBAN DExx xxxx xxxxx xxxxx xx, BIC xxxxxxxxxxx bei der XYZ Bank, Konto-Inhaber: XYZ
Nennungen / Anmeldungen in der Kategorie „an der Ausfahrt teilnehmend“ ohne gezahltes Nenngeld werden nicht bearbeitet. Nicht vollständig gezahltes Nenngeld gilt als nicht gezahlt. Bei Nichtzahlung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer und das Fahrzeug zur Teilnahme-Kategorie „nicht an der Ausfahrt teilnehmend“ herabzustufen.
Nach Anmeldeschluss 04. August 2022 eingehende Nennungen können ohne Begründung abgewiesen werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Nichterscheinen) werden nicht erstattet. Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichterscheinen einbehalten. Bei Nichtannahme einer Nennung oder Absage der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung. Gezahltes Nenngeld löst keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme aus.
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme auf 60 angemeldete Fahrzeuge zu beschränken.
Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter übernimmt die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Veranstalter kooperieren mit dem Bürgerverein Lichtenberg e.V., der das parallele Dorffest am 06.08.2022 durchführt und vollumfänglich verantwortet.
Die Teilnehmenden der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) erhalten
ein Rallyeschild mit Startnummer; die gut sichtbare Anbringung dieses Rallye-Schildes am Fahrzeug ist verbindlich und kann von den Teilnehmern nicht abgelehnt werden,
ein Roadbook (enthält u.a. Details zur Streckenführung der Ausfahrt/Orientierungsfahrt)
einen Verzehrgutschein im Wert von 10,00 EUR pro angemeldetes Fahrzeug – einzulösen nur während des Dorffestes des Bürgervereins Lichtenberg e.V. am 06.08.2022
die Chance zum Gewinn eines Preises (näheres siehe Abschnitt „Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung“),
so weit möglich Park-/Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge.
Weitere Leistungen – auch für die nicht an der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) teilnehmenden Fahrzeuge und Personen – siehe bitte Abschnitt „Anmeldung / Nennung / Nenngeld / Zahlungsbedingungen / Rücktritt und Nichtteilnahme“.
Während des Oldtimer-Treffens stehen ausdrücklich nicht zur Verfügung:
Oldtimertransport, Abschleppservice, Pannendienst, professionelle mechanische Unterstützung sowie Bewachung des Veranstaltungsgelände und der Fahrzeuge.
Für Arbeiten und Reparaturen durch einer der Teilnehmer der Veranstaltung oder durch Außenstehende während der Veranstaltung wird ausdrücklich keinerlei Haftung oder Gewähr durch den Veranstalter übernommen.
Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung
Die Startreihenfolge zur Ausfahrt / Orientierungsfahrt wird vom Veranstalter festgelegt. Entscheidend sind die Startnummern auf den Rallye-Schildern. Die Fahrzeuge starten im Abstand von 1 bis 2 Minuten. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Zeit-, Sonder- und Orientierungskontrollen finden nicht statt.
Die Teilnehmenden nutzen die nach den Fahrtunterlagen vorgeschriebene Strecke (siehe Roadbook) unter Beachtung der StVO. Es gelten keine Sonderrechte. Es wird nach Karte und ggf. nach besonderer Anweisung gefahren.
Gewertet werden die im Rahmen der Veranstaltung an bestimmten Standorten durchzuführenden Aufgaben. Die Lösungen sind auf den Bordkarten (Teil des Roadbooks) mit Kugelschreiber oder Filzstift einzutragen. Eigenhändige Änderungen ziehen den Ausschluss aus der Wertung nach sich.
Strafpunkte werden bei dieser Veranstaltung nicht vergeben. Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Streckenführung, Wertungen und gegen das offizielle Ergebnis werden nicht zugelassen; die vom Veranstalter ermittelte Wertung ist endgültig; Bordkarten werden nicht zurückgegeben.
Pokale bzw. Preise werden an den jeweils Besten in jeder Kategorie vergeben
(Mitglieder der Veranstalter-Initiative sind selbstverständlich von der Wertung ausgeschlossen):
* Höchste Punktwertungen aus gelösten Aufgaben während der Orientierungsfahrt
1. bis 3. Preis
(bei mehreren Gewinnern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los)Weiteste Anreise (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
Ältester Fahrer eines angemeldeten Fahrzeugs (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
Ältestes angemeldetes Fahrzeug (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
** Schönstes angemeldetes Fahrzeug
** Außergewöhnlichstes angemeldetes Fahrzeug
Mit „*“ versehene Preiskategorien stehen nur den Teilnehmern der Ausfahrt/Orientierungsfahrt zu, die das festgelegte Nenngeld rechtzeitig gezahlt haben.
Bei mit „**“ versehene Preiskategorien entscheiden die Mitglieder der Veranstalter-Initiative über die Preisvergabe.
Pokale/Preise müssen vor Ort entgegengenommen werden, sie werden nicht nachgeschickt.
Werbung / Verkaufsanzeigen / Verkäufe und Vermittlungen
Den Teilnehmern ist das Anbringen von anderweitiger Werbung oder Verkaufsanzeigen an ihren Fahrzeugen gestattet. Diese Werbung darf jedoch nicht das am Fahrzeug gut sichtbar anzubringende Rallye-Schild des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg inklusiver der darauf ggf. enthaltenen Sponsoren-Werbung überdecken.
Die Veranstalter treten bei Verkäufen oder Vermittlungen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen während des Oldtimer-Treffens nicht als Vermittler oder als anderweitig Beteiligte auf. Verkäufe, Ankäufe und Vermittlungen sind vollumfänglich vertragliche Angelegenheiten zwischen Verkäufern und Käufern.
Verantwortlichkeit der Teilnehmenden / Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Bewachung
Die Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. Die Fahrtstrecke ist dem Roadbook zu entnehmen, das vor dem Start der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) am Dorfplatz Hennef-Lichtenberg ausgegeben wird. Die Teilnehmer verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung, die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unbedingt einzuhalten. Behördlich gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von der erlaubten Geschwindigkeit abweichen und ggf. von der Polizei dem Veranstalter angezeigt werden, gegen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers. Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit oder Bestzeit an.
Änderung der Veranstaltung / Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle von Behörden angeordneten oder aus Sicherheitsgründen oder durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, COVID-19-Ausbruch bzw. hohe COVID-19-Ansteckungsgefahren) erforderlich werdenden Änderungen der Veranstaltung jederzeit vorzunehmen oder auch die Veranstaltung ganz abzusagen, falls es durch außergewöhnliche Umstände erforderlich wird. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Änderungen / Aktualisierungen werden auf der Homepage des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg so weit als möglich mitgeteilt.
Versicherung
Die Veranstalter-Initiative schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Veranstalterhaftpflichtversicherung ab, die auch für alle Teilnehmer gilt. Fahrzeuge sind darüber nicht versichert. Für jedes Teilnehmerfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Mit der Abgabe der Nennung / Anmeldung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Bei der Teilnahme an der Ausfahrt ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen (Auflage des Straßenverkehrsamtes!). Die Versicherung für die Fahrzeuge, deren Insassen sowie die Haftpflicht gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kfz-Eigentümer, Kfz-Halter). Die Veranstalter-Initiative ist von allen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften freigestellt. Etwaige Mängel an der Veranstaltung hat der Teilnehmer unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber der Veranstalter-Initiative anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet und begründen keine Ansprüche des Teilnehmers mehr. Eine Haftung der Veranstalter-Initiative für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Fahrer, Mitfahrer, Vertreter und Erfüllungshilfen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat die Veranstalter-Initiative bzw. auf dem Dorfplatz der Bürgerverein Lichtenberg e.V. das Hausrecht.
Umweltschutz
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten verunreinigt werden. Sollte ein Fahrzeug undicht sein bzw. Flüssigkeiten verlieren, hat der Teilnehmer ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Verunreinigungen, z.B. tropfendes Öl, Schmierstoffe, Treibstoffe, o.ä. sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Jeder Fahrer / Teilnehmer steht in der Haftungspflicht gegenüber dem Grundstückseigentümer bzw. den Geschädigten. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insofern von jeder Haftung auch Rückhaftung vollumfänglich frei.
Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss
Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko, das über die oben genannte Veranstalterhaftpflichtversicherung hinausgeht. Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Sie bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und den von ihnen benutztem Fahrzeug verursachten Schäden. Fahrer, Beifahrer und ggf. Fahrzeugeigner, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Anmeldung / Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
dem Veranstalter / der Veranstalter-Initiative und seinen Mitgliedern,
den Sponsoren,
dem Bürgerverein Lichtenberg e.V.,
den vom Veranstalter eingesetzten Helfern,
allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Behörden,
den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen, Plätze, Strecken samt Zubehör verursacht werden,
den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen. Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für grob fahrlässiges Verhalten. Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Anmeldung / Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung. Sofern der Teilnehmer ein Fahrzeug einsetzt, das nicht in seinem Eigentum steht, hat er den Eigentümer des Fahrzeugs von dieser Tatsache zu unterrichten und bringt eine Verzichtserklärung des Eigentümers per Unterschrift bei. Sollten Teilnehmende die Eigentümerverzichtserklärung wahrheitswidrig versichert haben, so stellt er den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen des Eigentümers frei. Jeder Teilnehmer ist für sich, seine Beifahrer, sein Fahrzeug und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich selbst, seine Beifahrer und das gemeldete Fahrzeug ausreichend und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu versichern.
Etwaige Mängel an der Veranstaltung hat der Teilnehmer unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet und begründen keine Ansprüche des Teilnehmers mehr.
Die Veranstalter des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg sind nicht verantwortlich und tragen keinerlei Haftung für Vorkommnisse, Schäden etc. auf dem Dorfplatz, d.h. auf dem Veranstaltungsort des Dorffestes des Bürgervereins Lichtenberg e.V.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Bild- / Tonaufnahmen / Speicherung von Daten / Datenschutz
Mit Abgabe der Anmeldung / Nennung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Veranstalter ihre im Anmelde-/Nennformular erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und die Daten zum Fahrzeug verarbeitet und speichert. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den Zwecken, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung stehen, findet nicht statt. Die Teilnehmer sind darüber hinaus damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung angefertigten Fotos/Videos/Tondokumente zur Veranstaltungsdokumentation in Medien inkl. des Internets verwendet und/oder den Medien zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung des Film-, Ton- und Fotomaterials auf der Homepage des Veranstalters zugestimmt. Gültigkeit besitzt auch die neben diesen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort ausgehängte Datenschutzinformation für Teilnehmende gemäß Art. 13 DS-GVO.
Einverständniserklärung
Mit der Abgabe der jeweiligen Anmeldung / Nennung unterwirft sich jeder, der am Oldtimer-Treffen Hennef-Lichtenberg teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.
Salvatorische Klausel / Nebenabmachungen
Nebenabmachungen / mündliche Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden. Diese Teilnahmebedingung und der damit geschlossene Vertrag behalten ihre Gültigkeit auch, wenn einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen angestrebten Zweck so weit wie möglich entsprechen.
Hennef, 01.07.2022
Die Veranstalter-Initiative Oldtimer-Treffen Hennef